Liebe Eltern, liebe Schüler*innen, liebe Beschäftige,
Ab dem 19.04.2021 gilt, gemäß § 17a der 7. Eindämmungsverordnung:
Das Schulgelände darf nur betreten werden, wenn die Schüler/innen und die in der Schule Tätigen zweimal in der Woche eine jeweils tagesaktuelle Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen oder die Schüler/innen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule mit sich führen.
Anbei finden Sie Gebrauchsanweisung, die Bescheinigung über die durchgeführten Tests, eine Einverständniserklärung für die Schüler*innen zur Selbsttestung, eine Einverständniserklärung zur Testausgabe, einen Brief der Ministerin an die Eltern und einen Brief der Ministerin an die Beschäftigen.
Die Konkretisierung mit Informationen, an welchen Tagen wo die Tests vorgezeigt werden müssen, finden Sie in unserem Elternbrief vom 12.04.
Sebastian Raphael